Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der Kinder-  und Seniorenweihnachtsfeier sowie des Weihnachtsmarktes, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastelmaterial, Geschenke für die Kinder, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee sowie den Kauf eines Weihnachtsbaumes eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.