Sitzung: 02.11.2017 OR ERM/007/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2235/17
Beschluss
Entsprechend § 19(d), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem
von ihm Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der Kinder- und Seniorenweihnachtsfeier sowie des
Weihnachtsmarktes, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zu Verfügung
gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastelmaterial, Geschenke für die
Kinder, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee sowie den Kauf eines
Weihnachtsbaumes eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.