Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Adventskonzertes 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung, Dekorationsmaterial, Druckkosten der Flyer Blumen und Präsente eingesetzt werden.