Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der  Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt  vom 22. Juni  2016 werden Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1b der Ortsteilverfassung verwendet.

Die Geschäftsführende Dienststelle, hier DO 1 – Sachgebiet Ortsteilbetreuung wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der  Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen  mit den Fachämtern zu führen.

Der Ortsteilbürgermeister entscheidet über notwendige Maßnahmen und den Erwerb von erforderlichen Vermögensgegenständen.