Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 13, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel i.H.v. 3433,47 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Fahr- und Gehbahnbereich bereitgestellt.