Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Als Ergänzung zu den beiden Beschlüssen BS 0929/17 vom 02.05.2017 und BS 1946/17 vom 12.09.2017 wird dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung, Abt. Bau,  aus § 4, Abs. 3)  der Ortsteilverfassung zur weiteren Sanierung des Bürgerhauses Bischleben noch die freigegebene Summe in Höhe von 663,50 EUR zur Verfügung gestellt.

Somit erhält das Fachamt zur Sanierung des Bürgerhauses insgesamt 7.192,10 EUR.

 

Die Mittel sollen im kleineren Raumteil des Mehrzweckraumes im EG zum Einsatz kommen für:

  • die Abnahme der vorhandenen Decken- und Wandvertäfelung
  • dazu: Entfernung der nicht mehr benötigten Rohrdekoration an der Decke
  • neue Deckenanbringung auf einem Niveau für den gesamten Raumteil
  • Austausch / Erneuerung Beleuchtung und ggf. neue Elektro-Installation
  • Malerarbeiten (Wände und Decke)
  • sonstige, im Zusammenhang stehende und aus fachlicher Sicht dringend nötige Reparaturen

Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschluss-Inhalt entsprechen, werden anerkannt.