Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgender Tagesordnungspunkte sollen als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Volkssolidarität
4.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Grundschule 27
4.3. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – CJD
4.4. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – körperbehinderte Schule
4.5. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Weihnachten
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begrĂĽndet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 4.1 – 4.5 Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert