Sitzung: 30.10.2017 OR MÖR/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2083/17
Dem Ortschronisten werden für die Weiterführung / Vervollständigung der Chronik, Ankauf von Dokumenten und Exponaten; Einsicht-, Ausleih- und Kopiergebühren, sowie Kleinstmengen von Büromaterial 100,00 EUR gem. § 18 a) der Ortsteilverfassung zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschlusstext entsprechen, werden anerkannt.