Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 13, Befangen: 0

Beschluss:

01

Für die Landeshauptstadt Erfurt soll ein Baulandmodell entwickelt werden mit der Zielstellung, künftig in allen planbedürftigen Wohnungsbauprojekten einen bindenden Mindestanteil an sozialem Wohnungsbau vorzusehen. Die Erarbeitung des Baulandmodells einschließlich der erforderlichen Gutachten sollen vorbehaltlich der Haushaltslage umgehend beauftragt werden.

 

02

Dem Erfurter Baulandmodell sollen folgende Eckpunkte zugrunde gelegt werden:

 

-        Schwerpunkt auf der Neuerstellung mietpreisgebundener Wohnungsbestände.

 

-        Verbesserung der bzw. Aufrechterhaltung einer guten sozialen Durchmischung im Quartier

-          Anwendung des Modells ausschließlich bei Neubau- und Umnutzungsvorhaben, für  deren Zulässigkeit ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss ("planbedürftige Vorhaben")

-          Als Richtwert für den verpflichtenden Anteil von belegungs- und mietpreisgebundenem Wohnraum ist für die Konzeptausarbeitung  20 Prozent aller jeweils  geplanter Wohnungen zu Grunde zu legen.

-          Einsatz, Ausschöpfung und Verstetigung der von Bund und Freistaat  angebotenen Fördermöglichkeiten des sozialen Wohnungsbaus

 

03

Die betroffenen Verbände und Akteure der Wohnungswirtschaft  sind  in die Erarbeitung mit einzubeziehen. Mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sind Gespräche zu führen mit dem Ziel, eine Verstetigung der Wohnungsbauförderung als verlässliche Kalkulationsgrundlage für die Bauherren zu erreichen.