Sitzung: 18.10.2017 StR/006/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 13, Befangen: 0
Vorlage: 1308/17
Beschluss:
01
Für die Landeshauptstadt Erfurt soll ein
Baulandmodell entwickelt werden mit der Zielstellung, künftig in allen planbedürftigen
Wohnungsbauprojekten einen bindenden Mindestanteil an sozialem Wohnungsbau
vorzusehen. Die Erarbeitung des Baulandmodells einschließlich der
erforderlichen Gutachten sollen vorbehaltlich der Haushaltslage umgehend
beauftragt werden.
02
Dem Erfurter Baulandmodell sollen folgende
Eckpunkte zugrunde gelegt werden:
-
Schwerpunkt
auf der Neuerstellung mietpreisgebundener Wohnungsbestände.
-
Verbesserung
der bzw. Aufrechterhaltung einer guten sozialen Durchmischung im Quartier
-
Anwendung
des Modells ausschließlich bei Neubau- und Umnutzungsvorhaben, für deren Zulässigkeit ein Bebauungsplan
aufgestellt werden muss ("planbedürftige Vorhaben")
-
Als
Richtwert für den verpflichtenden Anteil von belegungs- und mietpreisgebundenem
Wohnraum ist für die KonzeptausarbeitungÂ
20 Prozent aller jeweilsÂ
geplanter Wohnungen zu Grunde zu legen.
-
Einsatz,
Ausschöpfung und Verstetigung der von Bund und Freistaat angebotenen Fördermöglichkeiten des sozialen
Wohnungsbaus
03
Die betroffenen Verbände und Akteure der Wohnungswirtschaft sind in die Erarbeitung mit einzubeziehen. Mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sind Gespräche zu führen mit dem Ziel, eine Verstetigung der Wohnungsbauförderung als verlässliche Kalkulationsgrundlage für die Bauherren zu erreichen.