Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Als Ergänzung zum BS 0929/17 vom 02.05.2017 werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäude-verwaltung (Amt 23), Abt. Bau, aus § 4, Abs. 3) der Ortsteilverfassung zur weiteren Sanierung des Bürgerhauses Bischleben die derzeitig noch vorhandene Summe in Höhe von 3.211,10 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die Mittel sollen im kleineren Raumteil des Mehrzweckraumes im EG zum Einsatz kommen für:

  • die Abnahme der vorhandenen Decken- und Wandvertäfelung
  • dazu: Entfernung der nicht mehr benötigten Rohrdekoration an der Decke
  • neue Deckenanbringung auf einem Niveau für den gesamten Raumteil
  • Austausch / Erneuerung Beleuchtung und ggf. neue Elektro-Installation
  • Malerarbeiten (Wände und Decke)
  • sonstige, im Zusammenhang stehende und aus fachlicher Sicht dringend nötige Reparaturen

Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschlussinhalt entsprechen, werden anerkannt.