Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

1.Die nachfolgend näher bezeichneten Straßen werden entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1])

    dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet:

 

1.1.  Das Querigfeld

1.2.  Beerberg

1.3.  Ermstedter Erlen (Restbereich)

1.4.  Grummtswiese (Restbereich).

 

    Der Übersichtsplan ist Bestandteil  des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung der Straßen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als

     Gemeindestraßen.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 6 bei.