Sitzung: 21.09.2017 BuV/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0920/17
Beschluss
1.Die nachfolgend näher bezeichneten Straßen werden entsprechend
Ãœbersichtsplan (Anlage 1[1])
   dem öffentlichen Verkehr
gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet:
1.1.
Das
Querigfeld
1.2.
Beerberg
1.3.
Ermstedter
Erlen (Restbereich)
1.4.
Grummtswiese
(Restbereich).
   Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Einstufung der Straßen erfolgt entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung als
    Gemeindestraßen.
3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.