Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

1.Die nachfolgend näher bezeichnete Straße wird entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1])

    dem öffentlichen Verkehr, gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet:

Mahlmühlenweg.

    Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als

     Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

 

 



redaktioneller Hinweis

[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 5 bei.