Sitzung: 21.09.2017 BuV/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0919/17
Beschluss
1.Die nachfolgend näher bezeichnete Straße wird entsprechend
Ãœbersichtsplan (Anlage 1[1])
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dem öffentlichen Verkehr, gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG),
gewidmet:
Mahlmühlenweg.
   Der Übersichtsplan ist Bestandteil
des Beschlusses.
2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung als
    Gemeindestraße.
3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.