Sitzung: 21.09.2017 BuV/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0918/17
Beschluss
1.Die Straße Zur Eselshöhle wird, gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz
(ThürStrG), entsprechend dem Übersichtsplan (Anlage 1[1])
dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
   Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung als
    Gemeindestraße.
3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.