Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

1.Die Straße Zur Eselshöhle wird, gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), entsprechend dem Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

    Der Übersichtsplan ist Bestandteil  des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als

     Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 4 bei.