Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

Die Stadt Erfurt zieht die Gotthardtstraße im Teilbereich von Wenigemarkt bis Schottengasse, entsprechend dem Übersichtsplan (siehe Anlage[1]), gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz für den allgemeinen Fahrzeugverkehr ein. Der bezeichnete Bereich wird auf die Benutzungsart Fußgänger beschränkt.

 

Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage liegt der Niederschrift als Anlage 2 bei.