Sitzung: 21.09.2017 BuV/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0705/17
Beschluss
Die Stadt Erfurt zieht die Gotthardtstraße im Teilbereich von
Wenigemarkt bis Schottengasse, entsprechend dem Übersichtsplan (siehe Anlage[1]), gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz für
den allgemeinen Fahrzeugverkehr ein. Der bezeichnete Bereich wird auf die
Benutzungsart Fußgänger beschränkt.
Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.