Sitzung: 12.09.2017 OR MIT/006/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 1634/17
Für notwendige, nicht grundhafte Sanierungsmaßnahmen an Gehbahnen im Ortsteil werden dem Tiefbau- und Verkehrsamt finanzielle Mittel in Höhe von 5.447,70 EUR zur Verfügung gestellt. Die Sanierungsmaßnahmen sollen in der Reihenfolge der folgenden Nennung durchgeführt werden:
1. Gehbahnen Erfurter Straße ( auf der Seite vom Obermühlenweg in Richtung Ort)
2. Am Sportplatz (Abzweig von der Erfurter Straße)