Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Für notwendige, nicht grundhafte Sanierungsmaßnahmen an Gehbahnen im Ortsteil werden dem Tiefbau- und Verkehrsamt finanzielle Mittel in Höhe von 5.447,70 EUR zur Verfügung gestellt. Die Sanierungsmaßnahmen sollen in der Reihenfolge der folgenden Nennung durchgeführt werden:

1. Gehbahnen Erfurter Straße ( auf der Seite vom Obermühlenweg in Richtung Ort)

2. Am Sportplatz (Abzweig von der Erfurter Straße)