Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1.Der  Wirtschaftsweg  zwischen Am Gänserasen und Stadtgrenze wird entsprechend

    Übersichtsplan (Anlage 1[1]) für die Mitbenutzung durch den Radverkehr  gemäß § 6

    Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet.

    Der Übersichtsplan ist Bestandteil  des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung des Weges erfolgt entsprechend seiner Verkehrsbedeutung als

     sonstige öffentliche Straße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 3 bei.