Sitzung: 20.07.2017 BuV/005/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2664/16
Beschluss
1.Der Wirtschaftsweg zwischen Am Gänserasen und Stadtgrenze wird
entsprechend
   Übersichtsplan (Anlage 1[1]) für die Mitbenutzung durch den
Radverkehr gemäß § 6
   Thüringer Straßengesetz
(ThürStrG), gewidmet.
   Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Einstufung des Weges erfolgt entsprechend seiner
Verkehrsbedeutung als
    sonstige öffentliche Straße.
3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.