Sitzung: 14.06.2017 StR/004/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0247/17
Beschluss:
01
Der
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen BebauungsplanANV634 „Wohnen am
Auenpark“ beschlossen am 21.10.2015 (Beschluss Nr. 1520/15) wird wie folgt
geändert:
Der
Beschlusspunkt 04
„Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1Nr. 1 BauGB verzichtet.“
wird aufgehoben.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ANV643
"Wohnen am Auenpark" wird im Vollverfahren gemäß
§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m.
§ 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
02
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ANV643
"Wohnen am Auenpark" in seiner
Fassung vom 24.01.2017 (Anlage 2)Â und
die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen
Begründung durchgeführt.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
04
Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 6 a – c beigefügt.)