Beschluss:

 

01

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen BebauungsplanANV634 „Wohnen am Auenpark“ beschlossen am 21.10.2015 (Beschluss Nr. 1520/15) wird wie folgt geändert:

 

Der Beschlusspunkt 04

„Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1Nr. 1 BauGB verzichtet.“

wird aufgehoben.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ANV643 "Wohnen am Auenpark" wird im Vollverfahren gemäß  Â§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2  Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

02

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ANV643 "Wohnen am Auenpark" in seiner Fassung vom 24.01.2017 (Anlage 2)  und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

04

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – c beigefügt.)