Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Büßlebener Carnevalsclub e.V., zur Vorbereitung und Durchführung des Kinderfestes, finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Ausleihgebühren einer Hüpfburg und anderen Spielgeräten eingesetzt werden.