Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Gemäß § 16 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister für die Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Kirmesveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Kirmesgesellschaft Töttelstädt finanzielle Mittel (u.a. für Miete und Kapelle) i.H.v. 1.400,00 EUR zur Verfügung gestellt.