Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem Töttelstädter Karneval Club e.V. zur Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltungen auch für bereits getätigte Auslagen (Rechnungslegung vor Beschlussfassung) finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.