Sitzung: 21.03.2017 OR TTS/003/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0619/17
Beschluss:
Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem SV Töttelstädt 1990 e.V. zur Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltungen, auch für bereits getätigte Auslagen (Rechnungslegung vor Beschlussfassung), finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.