Sitzung: 14.03.2017 OR ROH/003/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0561/17
Beschluss
1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentations-aufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.