Sitzung: 14.03.2017 OR FRI/003/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0557/17
Beschluss:
Entsprechend § 19
(e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr
Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in
Höhe von 27,99 EUR zur VerfügungÂ
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können zum Kauf von Süßigkeiten zur
Kinderfaschingsfeier eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.