Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 27,99 EUR zur Verfügung  gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können zum Kauf von Süßigkeiten zur Kinderfaschingsfeier eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.