Sitzung: 09.03.2017 StR/002-1/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2217/16
Beschluss:
01
Der Stadtrat bildet einen Ausschuss zur Vorbereitung, Begleitung und
Nachbereitung der Bundesgartenschau 2021 in Erfurt. Er tagt grundsätzlich nach
dem Hauptausschuss.
02
Die Geschäftsordnung des Stadtrates wird im § 21 Absatz (1) der
Geschäftsordnung um den Abschnitt p) ergänzt:
p)
Der Ausschuss zur Vorbereitung Begleitung und Nachbereitung der
Bundesgartenschau 2021 in Erfurt besteht aus dem Oberbürgermeister, 11 weiteren
Stadtratsmitgliedern und bis zu 8 sachkundigen Bürgern.
03
Die Geschäftsordnung des Stadtrates wird im
§ 21 Absatz (3) der Geschäftsordnung um den Abschnitt p) in folgender Fassung
ergänzt:
p)
Ausschuss zur Vorbereitung Begleitung und
Nachbereitung der Bundesgartenschau 2021 in Erfurt (BUGA-Ausschuss)
Der Ausschuss wird beratend tätig für:
- ausschließlich sämtliche Angelegenheiten,
die mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Bundesgartenschau
2021 in Zusammenhang stehen und der Beschlussfassung des Stadtrates bedürfen.
Diese Zuständigkeit ersetzt die beschriebene sachliche Zuständigkeit aller
anderen Ausschüsse.
Der Ausschuss entscheidet:
- in allen Angelegenheiten, die mit der
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Bundesgartenschau 2021 in
Zusammenhang stehen, ausschließlich, sofern solche Geschäftsvorfälle nach der
Entscheidungszuständigkeit einem Ausschuss zugeordnet wurde. Diese
Zuständigkeit des Ausschusses ersetzt die beschriebene sachliche Zuständigkeit
aller anderen Ausschüsse. Bei Zweifeln über die Vorberatungs- oder
Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses entscheidet der Hauptausschuss über
die Beratungs- oder Entscheidungszuständigkeit.