Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat bildet einen Ausschuss zur Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Bundesgartenschau 2021 in Erfurt. Er tagt grundsätzlich nach dem Hauptausschuss.

 

02

Die Geschäftsordnung des Stadtrates wird im § 21 Absatz (1) der Geschäftsordnung um den Abschnitt p) ergänzt:

 

p)

Der Ausschuss zur Vorbereitung Begleitung und Nachbereitung der Bundesgartenschau 2021 in Erfurt besteht aus dem Oberbürgermeister, 11 weiteren Stadtratsmitgliedern und bis zu 8 sachkundigen Bürgern.

 

 

03

Die Geschäftsordnung des Stadtrates wird im § 21 Absatz (3) der Geschäftsordnung um den Abschnitt p) in folgender Fassung ergänzt:

 

p)

Ausschuss zur Vorbereitung Begleitung und Nachbereitung der Bundesgartenschau 2021 in Erfurt (BUGA-Ausschuss)

 

Der Ausschuss wird beratend tätig für:

- ausschließlich sämtliche Angelegenheiten, die mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Bundesgartenschau 2021 in Zusammenhang stehen und der Beschlussfassung des Stadtrates bedürfen. Diese Zuständigkeit ersetzt die beschriebene sachliche Zuständigkeit aller anderen Ausschüsse.

 

 

Der Ausschuss entscheidet:

- in allen Angelegenheiten, die mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Bundesgartenschau 2021 in Zusammenhang stehen, ausschließlich, sofern solche Geschäftsvorfälle nach der Entscheidungszuständigkeit einem Ausschuss zugeordnet wurde. Diese Zuständigkeit des Ausschusses ersetzt die beschriebene sachliche Zuständigkeit aller anderen Ausschüsse. Bei Zweifeln über die Vorberatungs- oder Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses entscheidet der Hauptausschuss über die Beratungs- oder Entscheidungszuständigkeit.