Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 20.12.2016, für das Vorhaben „Berliner Terrassen“ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen stattgegeben. Das Bebauungsplanverfahren soll für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich im Ortsteil Berliner Platz, nördlich der Warschauer Straße und östlich der Hanoier Straße und der Berliner Straße soll gemäß  Â§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2  Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan BEP692 „Berliner Terrassen“ aufgestellt werden.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden  im Geschosswohnungsbau

-        Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

-        Bewältigung möglicher naturschutzrechtlicher Konflikte

-        angemessene Freiraumgestaltung

-        planungsrechtliche Umsetzung eines zu entwickelnden Bebauungskonzeptes hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen

-        Sicherung der Erschließung

 

03

Der Vorhabenplan in seiner Fassung vom 09.12.2016 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BEP692 "Berliner Terrassen" und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

05

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – c beigefügt.)