Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4a) ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs.  1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat Erfurt den Bebauungsplan STO600 „Walter-Rein-Straße“ bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2 M 1:500) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 09.01.2017, als Satzung.

 

03

Die Begründung (Anlage 3) zum Bebauungsplan STO600 „Walter-Rein-Straße“ wird gebilligt.

 

04

Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes STO600 "Walter-Rein-Straße" im Wege der 10. Berichtigung angepasst werden."

 

05

Die Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr.10 - Bereich Stotternheim, Bebauungsplanes STO600 "Walter-Rein-Straße" wird gebilligt. Die 10. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zusammen mit dem Bebauungsplan STO600 "Walter-Rein-Straße" in der durch die Anpassung an den Bebauungsplan geänderten Form ortsüblich neu bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft gegeben wird.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – d beigefügt.)