Sitzung: 09.03.2017 StR/002-1/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1293/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die
Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das
Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4a) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, den Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2
Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt
der Stadtrat Erfurt den Bebauungsplan STO600 „Walter-Rein-Straße“ bestehend aus
der Planzeichnung (Anlage 2 M 1:500) mit den textlichen Festsetzungen in seiner
Fassung vom 09.01.2017, als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 3) zum
Bebauungsplan STO600 „Walter-Rein-Straße“ wird gebilligt.
04
Der Flächennutzungsplan soll
gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes STO600
"Walter-Rein-Straße" im Wege der 10. Berichtigung angepasst
werden."
05
Die Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr.10
- Bereich Stotternheim, Bebauungsplanes STO600 "Walter-Rein-Straße"
wird gebilligt. Die 10. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß
§ 6 Abs. 6 BauGB zusammen mit dem Bebauungsplan STO600
"Walter-Rein-Straße" in der durch die Anpassung an den Bebauungsplan geänderten
Form ortsüblich neu bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan während
der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft gegeben
wird.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – d beigefügt.)