Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.