Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Ortsteilbürgermeister werden Repräsentations-Mittel für 2017in Höhe von 400,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Entsprechend der unter § 19 Buchstaben a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Haupt-satzung der Landeshauptstadt Erfurt - aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage   § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschluss-Wortlaut entsprechen, werden anerkannt.