Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass das Ensemble „Erfurter Krämerbrücke“ während des Erfurter Weihnachtsmarktes und des Krämerbrückenfestes ein Ausflugsort mit besonders starken touristische ausgeprägten Fremdenverkehr im Sinne von § 8 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes ist.