Sitzung: 14.12.2016 StR/010/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 2750/16
Beschluss:
Der Stadtrat stellt fest, dass das
Ensemble „Erfurter Krämerbrücke“ während des Erfurter Weihnachtsmarktes und des
Krämerbrückenfestes ein Ausflugsort mit besonders starken touristische
ausgeprägten Fremdenverkehr im Sinne von § 8 Abs. 1 des Thüringer
Ladenöffnungsgesetzes ist.