Beschluss:

 

01

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan GIS653 "Wohnanlage am Kilianipark" (Beschluss-Nr. 1327/14 – Beschlusspunkte 01 und 02), beschlossen am 01.10.2014 und bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 20 am 31.10.2014, wird aufgehoben.

 

02

Dem geänderten Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 27.07.2016 für das Vorhaben GIS653 "Wohnanlage am Kilianipark" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

03

Für den Bereich zwischen Zittauer Straße und Ulan-Bator-Straße soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan GIS653 "Wohnanlage Am Kilianipark" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:

Gemarkung Gispersleben-Kiliani, Flur 7, Flurstücke 224/14, 224/16, 224/17, 224/18, 224/19, 224/20, 224/21, 224/22, Teilfläche des Flurstücks 230 und Teilfläche des Flurstücks 729.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-    Errichtung einer zeitgemäßen, barrierefreien Wohnanlage für unterschiedliche Altersgruppen

-    Flächensparende Nachnutzung einer Brachfläche im Siedlungszusammenhang

-    Entwicklung eines experimentellen Beitrags zur Baukultur durch Herstellung einer städtebaulichen Synthese zwischen Großwohnsiedlung und den angrenzenden dörflichen Strukturen

-    Umsetzung des Preisträgerentwurfes

 

04

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13  Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

05

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans GIS653 "Wohnanlage am Kilianipark" in seiner Fassung vom 23.11.2016 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 4) werden beschlossen.

 

06

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

07

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – c beigefügt.)