Sitzung: 15.12.2016 StR/010-1/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1774/16
Beschluss:
01
Der Einleitungs- und
Aufstellungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan GIS653
"Wohnanlage am Kilianipark" (Beschluss-Nr. 1327/14 – Beschlusspunkte
01 und 02), beschlossen am 01.10.2014 und bekanntgemacht
im Amtsblatt Nr. 20 am 31.10.2014, wird aufgehoben.
02
Dem geänderten Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 27.07.2016 für das
Vorhaben GIS653 "Wohnanlage am Kilianipark" wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
03
Für den Bereich zwischen Zittauer Straße
und Ulan-Bator-Straße soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB
i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der
vorhabenbezogene Bebauungsplan GIS653 "Wohnanlage Am Kilianipark" aufgestellt
werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:
Gemarkung Gispersleben-Kiliani, Flur 7,
Flurstücke 224/14, 224/16, 224/17, 224/18, 224/19, 224/20, 224/21, 224/22,
Teilfläche des Flurstücks 230 und Teilfläche des Flurstücks 729.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-
Errichtung
einer zeitgemäßen, barrierefreien Wohnanlage für unterschiedliche Altersgruppen
-
Flächensparende
Nachnutzung einer Brachfläche im Siedlungszusammenhang
-
Entwicklung
eines experimentellen Beitrags zur Baukultur durch Herstellung einer städtebaulichen
Synthese zwischen Großwohnsiedlung und den angrenzenden dörflichen Strukturen
-
Umsetzung
des Preisträgerentwurfes
04
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.
05
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans GIS653 "Wohnanlage am Kilianipark" in seiner Fassung
vom 23.11.2016 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 4) werden beschlossen.
06
Der Entwurf des Bebauungsplanes
und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
07
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – c beigefügt.)