Sitzung: 14.12.2016 StR/010/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0273/16
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt das Objekt
Salinenstraße 34 im Eigentum der Stadt zu belassen und dass das Objekt
Salinenstraße 34 für die Nutzung als Kreativ- und Innovationszentrum für die
Dauer von mindestens 15 Jahren vorgehalten wird.
02
Der Stadtrat beschließt, dass das Objekt
Salinenstraße 34 entsprechend der Variante 2 (Anlage 5) saniert wird.
03Â
Die Bereitstellung von Fördermittel aus dem
Bund-Länder Programm Soziale Stadt in Höhe von insgesamt 480.000 € wird vorbehaltlich der haushalterischen
Voraussetzungen und vorbehaltlich der
Bewilligung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt zugestimmt.
04
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem
momentanen Nutzer eine langfristige Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)