Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt das Objekt Salinenstraße 34 im Eigentum der Stadt zu belassen und dass das Objekt Salinenstraße 34 für die Nutzung als Kreativ- und Innovationszentrum für die Dauer von mindestens 15 Jahren vorgehalten wird.

 

02

Der Stadtrat beschließt, dass das Objekt Salinenstraße 34 entsprechend der Variante 2 (Anlage 5) saniert wird.

 

03 

Die Bereitstellung von Fördermittel aus dem Bund-Länder Programm Soziale Stadt in Höhe von insgesamt 480.000 €  wird vorbehaltlich der haushalterischen Voraussetzungen  und vorbehaltlich der Bewilligung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt zugestimmt.

 

04

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem momentanen Nutzer eine langfristige Nutzungsvereinbarung abzuschließen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)