Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

1.

Die Stadt Erfurt beabsichtigt die Gotthardtstraße im Teilbereich von Wenigemarkt bis Schottengasse entsprechend dem Übersichtsplan (Anlage)[1], gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz für den allgemeinen Fahrzeugverkehr teileinzuziehen. Der bezeichnete Bereich wird auf die Benutzungsart Fußgängerbereich beschränkt. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 



[1]  Die Anlage liegt der Niederschrift als Anlage 2 bei