Sitzung: 01.12.2016 BuV/011/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1060/16
Beschlussvorschlag
1.
Die Stadt Erfurt beabsichtigt die Gotthardtstraße
im Teilbereich von Wenigemarkt bis Schottengasse entsprechend dem
Übersichtsplan (Anlage)[1], gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz für den
allgemeinen Fahrzeugverkehr teileinzuziehen. Der bezeichnete Bereich wird auf
die Benutzungsart Fußgängerbereich beschränkt. Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.