Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem SV Schwerborn e. V. zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen bereits stattgefundenen Brunnenfestes finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel sollen für die musikalischen Umrahmungen verwendet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.