Sitzung: 24.10.2016 OR MÖR/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2081/16
Dem Ortschronisten werden für die Weiterführung / Vervollständigung der Chronik, Ankauf von Dokumenten und Exponaten; Einsicht-, Ausleih- und Kopiergebühren, sowie Kleinstmengen von Büromaterial 50,00 EUR gem. § 18 a) der Ortsteilverfassung zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.