Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Ortschronisten werden für die Weiterführung / Vervollständigung der  Chronik, Ankauf von Dokumenten und Exponaten; Einsicht-,  Ausleih- und Kopiergebühren, sowie Kleinstmengen von Büromaterial 50,00 EUR gem. § 18 a) der Ortsteilverfassung zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.