Sitzung: 27.10.2016 BuV/010/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1311/16
Beschlussvorschlag
1. Die Kirchhofsgasse (FußwegÂ
zwischen Marktstraße undÂ
Allerheiligenstraße) wird entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG),
gewidmet. Der Ãœbersichtsplan ist BestandteilÂ
des Beschlusses.
2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.
3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.
4. Die Widmung ist
gemäß §6 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Straßengesetz mit Rechtsbehelfsbelehrung im
Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen
Bekanntmachung wirksam.