Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

1. Die Kirchhofsgasse (Fußweg  zwischen Marktstraße und  Allerheiligenstraße) wird entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem öffentlichen Verkehr  gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet. Der Übersichtsplan ist Bestandteil  des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als  Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

4. Die Widmung ist gemäß §6 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Straßengesetz mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt zu machen  und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

 



[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 2 bei.