Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem "Verein Urbicher Dorfclub e. V." zur Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen bereits stattgefundenen Kirmes zweckgebunden für Kinderdisco (Hüpfburg und Clown) oder musikalische Umrahmung finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.