Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Gemäß § 8 der Satzung über die  Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Landeshauptstadt Erfurt vom 02. März 2004, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19. März 2004, wird für Baumaßnahmen zwecks Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung der öffentlichen Verkehrsanlagen (Anlage 1[1]) sowie den Teileinrichtungen Gehweg und Oberflächenentwässerung der öffentlichen Verkehrsanlage (Anlage 1) zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen eine Kostenspaltung ausgesprochen.

 

 

 

 



[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei.