Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Ortsteilbürgermeister werden für die Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Kirmesveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Kirmesgesellschaft Töttelstädt finanzielle Mittel in Höhe von 450,00 EUR entsprechend § 16 i.V.m. § 18 b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt.

Die Verwendung dieser Mittel ist unabweisbar, um die traditionelle Kirmesveranstaltung für die Bürger ausstatten zu können.