Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem SV Schwerborn e. V. zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Sportfestes finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel sollen für GEMA-Gebühren und Genehmigungen verwendet werden.

Die Verwendung dieser Mittel ist unabweisbar, um das traditionelle Sportfest für die Bürger ausstatten zu können.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.