Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i. V. mit § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5.032,00 Euro für die zwingende bauliche Unterhaltung im Bürgerhaus (wie zum Bsp. Einbau einer Küchenzeile, einschließlich aller erforderlichen Versorgungs- und Installationsanschlüsse, Elektro- und Sanitärarbeiten) dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung zur Verfügung gestellt.