Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die für den Betriebsübergang der von der Stadt Erfurt für das Modellprojekt nach § 12 Thüringer Schulgesetz zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen beschäftigten Arbeitnehmer erforderlichen Vereinbarungen mit dem Land Thüringen zuschließen, sofern das Angebot des Landes Thüringen folgende Inhalte hat:

 

1. Der Betriebsübergang vollzieht sich zum Stichtag 01.08.2016.

2. Der Freistaat Thüringen verpflichtet sich, die der Landeshauptstadt Erfurt bis zur rechtskräftigen Beendigung der Arbeitsverhältnisse entstehenden laufenden Personalkosten zu ersetzen. Dies gilt auch für die bis zum 31.07.2016 befristet beschäftigten Horterzieher/innen für die entfristete Arbeitsverträge für den Freistaat Thüringen geschlossen werden.

3. Die durch die Landeshauptstadt Erfurt im Falle der Personalüberleitung der Horterzieher/innen zu entfristenden Arbeitsverträge basieren auf dem Tarifvertrag TVöD/VKA; es sei denn es kann eine rechtlich wirksame Tarifwechselklausel in Zusammenarbeit mit dem KAV vereinbart werden.

4. Der Freistaat Thüringen übernimmt auf der Basis des Kabinettsbeschlusses vom 17.05.2016 etwaig anfallende Ausgleichzahlungen auf der Grundlage der §§ 15ff. der Satzung der Zusatzversorgungskasse Thüringen für alle Beschäftigten, die im Rahmen eines der Modellprojekte nach § 12 ThürSchG beschäftigt waren.

5. Für die überzuleitenden Beschäftigten im Modellprojekt, die bestehende Verträge über eine Entgeltumwandlung nach dem TV-EUmw/VKA haben, tritt der Freistaat Thüringen an die Stelle des Versicherungsnehmers der jeweiligen Rahmenverträge, um diese fortzuführen.

 

Ferner sollte der Oberbürgermeister bei der Vertragspartnerin darauf hinweisen, dass die in der Landeshauptstadt Erfurt im Rahmen des Modellprojektes entstandenen Kooperationen und Netzwerke in ihrer Qualität und Vielfalt der Angebote auch mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 vorgehalten werden.