Sitzung: 25.05.2016 StR/005/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0961/16
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die für den Betriebsübergang der
von der Stadt Erfurt für das Modellprojekt nach § 12 Thüringer Schulgesetz zur
Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von
Erprobungsmodellen beschäftigten Arbeitnehmer erforderlichen Vereinbarungen mit
dem Land Thüringen zuschließen, sofern das Angebot des Landes Thüringen
folgende Inhalte hat:
1. Der
Betriebsübergang vollzieht sich zum Stichtag 01.08.2016.
2. Der Freistaat Thüringen verpflichtet
sich, die der Landeshauptstadt Erfurt bis zur rechtskräftigen Beendigung der
Arbeitsverhältnisse entstehenden laufenden Personalkosten zu ersetzen. Dies
gilt auch für die bis zum 31.07.2016 befristet beschäftigten Horterzieher/innen
für die entfristete Arbeitsverträge für den Freistaat Thüringen geschlossen
werden.
3. Die durch die Landeshauptstadt Erfurt im
Falle der Personalüberleitung der Horterzieher/innen zu entfristenden
Arbeitsverträge basieren auf dem Tarifvertrag TVöD/VKA; es sei denn es kann
eine rechtlich wirksame Tarifwechselklausel in Zusammenarbeit mit dem KAV
vereinbart werden.
4. Der Freistaat Thüringen übernimmt auf
der Basis des Kabinettsbeschlusses vom 17.05.2016 etwaig anfallende
Ausgleichzahlungen auf der Grundlage der §§ 15ff. der Satzung der
Zusatzversorgungskasse Thüringen für alle Beschäftigten, die im Rahmen eines
der Modellprojekte nach § 12 ThürSchG beschäftigt waren.
5. Für die überzuleitenden Beschäftigten im
Modellprojekt, die bestehende Verträge über eine Entgeltumwandlung nach dem
TV-EUmw/VKA haben, tritt der Freistaat Thüringen an die Stelle des
Versicherungsnehmers der jeweiligen Rahmenverträge, um diese fortzuführen.
Ferner sollte der
Oberbürgermeister bei der Vertragspartnerin darauf hinweisen, dass die in der
Landeshauptstadt Erfurt im Rahmen des Modellprojektes entstandenen
Kooperationen und Netzwerke in ihrer Qualität und Vielfalt der Angebote auch
mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 vorgehalten werden.