Sitzung: 10.03.2016 OR SAL/003/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0501/16
Beschluss:
Der Kirmesgesellschaft
Salomonsborn e.V. werden entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der
Stadt Erfurt für die Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers 50,00 EUR
zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die Aufwendungen des Notstromaggregats, Toilettenwagen sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Gebühren eingesetzt werden.