Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 11.11.2015 für das Vorhaben "Neubau Wohnbebauung am Posthof" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich Krämpfervorstadt, Geschwister-Scholl-Straße/ Am Alten Nordhäuser Bahnhof soll gemäß  Â§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1Satz 1  BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan KRV 684 "Alter Posthof" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

im Norden:   durch die nördliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 9/9,
Flur 43, Gemarkung Erfurt-Mitte

im Osten:      durch die Mitte der Straße Am Alten Nordhäuser Bahnhof

im Süden:    durch die Mitte der Geschwister-Scholl-Straße

im Westen:   durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 9/9,
Flur 43, Gemarkung Erfurt-Mitte

 

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4,3 ha.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: 9/5 und 9/9, Flur 43, Gemarkung Erfurt-Mitte sowie teilweise die öffentlichen Straßengrundstücke 52/2 und 54/1, Flur 44, und 43/1, Flur 43 in der Gemarkung Erfurt-Mitte.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-    Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Nachnutzung einer Brachfläche zur Errichtung von Geschoßwohnungsbau entsprechend der geänderten Sanierungsziele,

-    Umsetzung eines Bebauungskonzepts basierend auf den städtebaulichen Vorgaben des Integrierten städtebaulichen Rahmenkonzepts Äußere Oststadt

-    Orientierung bezüglich Struktur und Geschossigkeit an den städtebaulich-architektonischen Maßgaben der Inneren Oststadt und Einfügung in das Stadtgefüge der Krämpfervorstadt,

-    Konfliktbewältigung hinsichtlich des Immissionsschutzes,

-    Sicherstellung der architektonisch-gestalterischen Qualität der Gebäude,

-    qualitätvolle Gestaltung und Begrünung der privaten und öffentlichen Freiflächen im Quartiersinnenbereich, 

-    Definition der inneren Verkehrserschließung des Quartiers und Anbindung an das vorhandene Straßennetz, Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen,

-    Sicherung einer Ost-West-Durchwegung im Bereich der nördlichen Grundstücksgrenze sowie einer Nord-Süd-Durchwegung.

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele des Sanierungsgebietes Äußere Oststadt "SA KRV421" gebietsbezogen konkretisiert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Bebauung geschaffen werden.

 

Die Konkretisierung und Ausgestaltung des Vorhabens erfolgt durch Erarbeitung des Bebauungskonzepts mit mehreren Planungsbüros, das dem Gestaltungsbeirat zur Bewertung vorzulegen ist.

 

03

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

04

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.

 

06

Der Vorhaben- und Erschließungsplan in seiner Fassung vom 15.12.2015 (Anlage 2) mit einem Auszug aus dem Integrierten städtebaulichen Rahmenkonzept Äußere Oststadt, der Vorhabenbeschreibung und dem Vorhabenplan werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt.

 

07

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KRV 684 "Alter Posthof" durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

08

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

09

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 9 a – b beigefügt.)