Sitzung: 03.03.2016 StR/002-1/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2649/15
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 11.11.2015 für das
Vorhaben "Neubau Wohnbebauung am Posthof" wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für den Bereich Krämpfervorstadt,
Geschwister-Scholl-Straße/ Am Alten Nordhäuser Bahnhof soll gemäß
§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m.
§ 13a Abs. 1Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan KRV
684 "Alter Posthof" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden: Â durch die
nördliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 9/9,
Flur 43, Gemarkung Erfurt-Mitte
im Osten:Â Â Â Â Â durch die
Mitte der Straße Am Alten Nordhäuser Bahnhof
im Süden:   durch die
Mitte der Geschwister-Scholl-Straße
im Westen: Â durch die
westliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 9/9,
Flur 43, Gemarkung Erfurt-Mitte
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4,3
ha.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:
9/5 und 9/9, Flur 43, Gemarkung Erfurt-Mitte sowie teilweise die öffentlichen
Straßengrundstücke 52/2 und 54/1, Flur 44, und 43/1, Flur 43 in der Gemarkung
Erfurt-Mitte.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine
geordnete städtebauliche Nachnutzung einer Brachfläche zur Errichtung von
Geschoßwohnungsbau entsprechend der geänderten Sanierungsziele,
- Umsetzung eines Bebauungskonzepts basierend auf den
städtebaulichen Vorgaben des Integrierten städtebaulichen Rahmenkonzepts Äußere
Oststadt
- Orientierung bezüglich Struktur und Geschossigkeit an
den städtebaulich-architektonischen Maßgaben der Inneren Oststadt und Einfügung
in das Stadtgefüge der Krämpfervorstadt,
- Konfliktbewältigung hinsichtlich des Immissionsschutzes,
- Sicherstellung der architektonisch-gestalterischen
Qualität der Gebäude,
- qualitätvolle Gestaltung und Begrünung der privaten und
öffentlichen Freiflächen im Quartiersinnenbereich,Â
- Definition der inneren Verkehrserschließung des
Quartiers und Anbindung an das vorhandene Straßennetz, Unterbringung des
ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen,
- Sicherung einer Ost-West-Durchwegung im Bereich der
nördlichen Grundstücksgrenze sowie einer Nord-Süd-Durchwegung.
Mit dem Bebauungsplan sollen die
Sanierungsziele des Sanierungsgebietes Äußere Oststadt "SA KRV421"
gebietsbezogen konkretisiert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine geordnete Bebauung geschaffen werden.
Die Konkretisierung und
Ausgestaltung des Vorhabens erfolgt durch Erarbeitung des Bebauungskonzepts mit
mehreren Planungsbüros, das dem Gestaltungsbeirat zur Bewertung vorzulegen ist.
03
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
04
Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
05
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung
dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.
06
Der Vorhaben- und Erschließungsplan in
seiner Fassung vom 15.12.2015 (Anlage 2) mit einem Auszug aus dem Integrierten
städtebaulichen Rahmenkonzept Äußere Oststadt, der Vorhabenbeschreibung und dem
Vorhabenplan werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
gebilligt.
07
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
KRV 684 "Alter Posthof" durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
08
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
09
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 9 a – b
beigefügt.)