Beschluss:

 

01

Die Vorbereitende Untersuchung (Anlage 4) zur 1. Änderung der Sanierungssatzung  SA ANV586 "Auenstraße/ Nordhäuser Straße" wird gebilligt. Das Sanierungsgebiet "Auenstraße/ Nordhäuser Straße" wird entsprechend der Vorbereitenden Untersuchung um den Erweiterungsbereich gemäß Anlage 3 erweitert.

 

02

Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

03

Der Stadtrat der Stadt Erfurt beschließt die Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die 1. Änderung der Sanierungssatzung "Auenstraße/Nordhäuser Straße (SA ANV 586 – 1. Änderung)" (Anlage 1). Die  Änderungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

04

Die Sanierungsziele (Anlage 6) werden beschlossen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7 a – e beigefügt.)