Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT645 „Johanniterzentrum - Andreasgärten“ beschlossen am 29.01.2015 (Beschluss Nr. 1274/14) wird wie folgt geändert:

                 

Die Beschlusspunkte 03 und 09 des Beschlusses 1274/14 werden aufgehoben.

 

02

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ALT 645 „Johanniterzentrum - Andreasgärten“ wird im Normalverfahren fortgeführt.

 

03

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

04

Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

05

Der Stadtrat nimmt das Ergebnis des nichtoffenen Ideen- und Realisierungswettbewerbs "Johanniterzentrum Andreasgärten Erfurt" (Anlage 2) zur Kenntnis. Gemäß Mitteilung des Vorhabenträgers wird der 1. Preis aus dem nichtoffenen Ideen- und Realisierungswettbewerb "Johanniterzentrum Andreasgärten Erfurt" als Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT645 "Johanniterzentrum- Andreasgärten" bestätigt.

 

06

Die städtebauliche Grundsatzlösung in der Fassung vom 10.12.2015 (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden als 2. Vorentwurf des Bebauungsplanes ALT645 "Johanniterzentrum- Andreasgärten" gebilligt.

 

07

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des 2. Vorentwurfes des Bebauungsplanes ALT645 "Johanniterzentrum- Andreasgärten" und dessen Begründung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

08

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

09

Das Baulandumlegungsverfahren wird gemäß § 46 Abs. 1 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes angeordnet.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – d beigefügt.)