Beschluss:

 

01

Für den Bereich nördlich der Stauffenbergallee, östlich der Schlachthofstraße sowie südlich der Liebknechtstraße soll gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan KRV668 "Wohnquartier Liebknechtstraße" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der Ãœbersichtskarte (Anlage 1) umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-     Angemessene Neuordnung und Entwicklung des Planungsgebiets

-     Herstellung von Baurecht für Geschosswohnungsbau

-     Herstellung von Baurecht für eine Parkierungsanlagen

-     Sicherung der Erschließung

-     Sicherung eines adäquaten Freiraumanteils

-     Schaffung einiger zusätzlicher Stellplätze für den Bedarf aus der Umgebung in Parkierungsanlagen

-     Konfliktlösung hinsichtlich des Bedarfs an Nebenanlagen für das Verwaltungsgebäude

 

02

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

03

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

04

Die Städtebauliche Machbarkeitsstudie "Quartier Stauffenbergallee" in Form der drei Varianten und der Dokumentation in der Fassung vom 17.06.2014 werden als Vorentwurf des Bebauungsplanes KRV668 "Wohnquartier Liebknechtstraße" (Anlage 2) und Begründung (Anlage 3) gebilligt.

 

05

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes KRV668 "Wohnquartier Liebknechtstraße" und dessen Begründung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

06

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – b beigefügt.)