Sitzung: 03.03.2016 StR/002-1/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1587/14
Beschluss:
01
Für den Bereich nördlich der
Stauffenbergallee, östlich der Schlachthofstraße sowie südlich der
Liebknechtstraße soll gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der
Bebauungsplan KRV668 "Wohnquartier Liebknechtstraße" aufgestellt
werden. Der Bereich wird entsprechend der Ãœbersichtskarte (Anlage 1)
umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-
Angemessene
Neuordnung und Entwicklung des Planungsgebiets
-
Herstellung
von Baurecht für Geschosswohnungsbau
-
Herstellung
von Baurecht für eine Parkierungsanlagen
-
Sicherung
der Erschließung
-
Sicherung
eines adäquaten Freiraumanteils
-
Schaffung
einiger zusätzlicher Stellplätze für den Bedarf aus der Umgebung in
Parkierungsanlagen
-
Konfliktlösung
hinsichtlich des Bedarfs an Nebenanlagen für das Verwaltungsgebäude
02
Der Bebauungsplan wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
03
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
04
Die Städtebauliche Machbarkeitsstudie
"Quartier Stauffenbergallee" in Form der drei Varianten und der
Dokumentation in der Fassung vom 17.06.2014 werden als Vorentwurf des
Bebauungsplanes KRV668 "Wohnquartier Liebknechtstraße" (Anlage 2) und
Begründung (Anlage 3) gebilligt.
05
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes KRV668
"Wohnquartier Liebknechtstraße" und dessen Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
06
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – b beigefügt.)