Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)        Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) werden dem Hochheimer Karnevalclub e. V. für die bereits stattgefundene Faschingsveranstaltung, zur Ausstattung und Gestaltung, finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2)        Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.