Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 10, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 22.06.2015 für das Vorhaben Caravan- und Campingplatz Dittelstedt wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich nördlich der Rudolstädter Straße in Erfurt-Dittelstedt soll gemäß  Â§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1  BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan DIT673 "Caravan- und Campingplatz Dittelstedt" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Dittelstedt, Flur 2, Flurstücke 37/1, 40/1,40/2  und 40/5.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·          Errichtung eines Caravan- und Campingplatzes mit ca. 90 Stellplätzen für Caravans (Wohnwagen mit Zugfahrzeug) und Wohnmobile, sowie weitere Stellplätze für Zelte auf einer Zeltwiese und mehreren Ferienhütten.

·          Erweiterung des Angebotes an Beherbergungsmöglichkeiten für den Caravan- und Campingtourismus in Erfurt.

·          Einbindung des Caravan- und Campingplatzes durch Bepflanzung mit einer Vielzahl von Bäumen und Sträuchern in den Landschaftsraum.

 

03

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.

 

05

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.