Sitzung: 02.03.2016 StR/002/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 10, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 1485/15
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 22.06.2015 für das
Vorhaben Caravan- und Campingplatz Dittelstedt wird gemäß § 12 Abs. 2
Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für den Bereich nördlich der Rudolstädter
Straße in Erfurt-Dittelstedt soll gemäß
§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m.
§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene
Bebauungsplan DIT673 "Caravan- und Campingplatz Dittelstedt"
aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke
Gemarkung Dittelstedt, Flur 2, Flurstücke 37/1, 40/1,40/2 und 40/5.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
·
Errichtung
eines Caravan- und Campingplatzes mit ca. 90 Stellplätzen für Caravans
(Wohnwagen mit Zugfahrzeug) und Wohnmobile, sowie weitere Stellplätze für Zelte
auf einer Zeltwiese und mehreren Ferienhütten.
·
Erweiterung
des Angebotes an Beherbergungsmöglichkeiten für den Caravan- und
Campingtourismus in Erfurt.
·
Einbindung
des Caravan- und Campingplatzes durch Bepflanzung mit einer Vielzahl von Bäumen
und Sträuchern in den Landschaftsraum.
03
Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
04
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen
Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur
Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.
05
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren
nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.