Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1) Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung werden dem Bürgerverein Initiative Wiesenhügel e. V. für die Durchführung und Ausgestaltung des 6. Wiesenhügelfestes, welches am 10.09.2016 stattfindet, finanzielle Mittel in Höhe von 1200,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2) Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.