Sitzung: 18.02.2016 OR WIE/002/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0258/16
Beschluss:
Dem Ortsteilbürgermeister, oder einem von ihm Beauftragten, werden Mittel in Höhe von 150,00 Euro zur Verfügung gestellt. Entsprechend der unter § 19 Buchstaben a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.