Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses verwendet.

Der Ortsteilbürgermeister entscheidet in Absprache mit dem Ortsteilrat über die notwendigen Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.

Die Verwaltung, hier D01, Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und die erforderlichen Absprachen mit den Fachämtern zu führen.